Grüne Liga Kohlerundbrief

herausgegeben von der GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus

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06. Juni 2023

Lausitzer Kohlerundbrief vom 26. Januar 2015

1. Jetzt Einwendung gegen Rahmenbetriebsplan Nochten 2 unterzeichnen
2. Welzower SPD will Beschluss gegen Umsiedlung kippen – Schwarzgrüne Stadtfraktion fordert Moratorium
3. Verockerung: gereizte Stimmung am Spremberger Stausee

Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 21.01.2015

Liebe Interessentinnen und Interessenten,
hier ein neuer Rundbrief zur Lausitzer Kohle:

1. Berliner Abgeordnetenhaus gegen Welzow-Süd II
2. Bergbauschäden: Schlichtungsstelle soll im ersten Halbjahr kommen
3. Lausitzer Kohleförderung 2014 leicht gesunken
4. Immer neue Spekulationen: polnische PGE dementiert Interesse an Vattenfalls Kohle
5. Umsiedlung wegen Altbergbau: Wertgutachten für Februar angekündigt
6. DDR-Bürgerrechtler empört über Pegida-Sympathie beim „Märkischen Boten“
7. Korrektur zum letzten Rundbrief

 Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 11.02.2015

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
hier einige Nachrichten zur Lausitzer Kohle aus den vergangenen zwei Wochen:

1. Welzower SPD will über Proschim verhandeln und verrät dafür die Interessen ihrer Bürger
2. Neue „Nochten heute“ erschienen
3. Bundesnetzagentur plant mit weniger Braunkohle
4. Energie Cottbus bleibt auch politisch drittklassig
5. ZDF-Sendung zur Braunkohle: 15. Februar, 14:40 Uhr
6. Lausitzcamp-Vorbereitungstreffen am 22. Februar

Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 19.02.2015

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
heute melden wir uns aus aktuellem Anlass nur mit einem Thema:

Bis 25. Februar: Einwendungen zu Vattenfalls Restloch „Cottbuser Ostsee“
Folgeschäden nicht den Bürgern aufbürden!
Mit dem „Cottbuser Ostsee“ entsteht in der Lausitz der erste Tagebausee in Verantwortung des privatisierten Bergbaus. Der Vattenfall-Konzern hat die Flutung des Tagebaues Cottbus-Nord bei den Landesbehörden beantragt und möchte möglichst schnell die Verantwortung abgeben. Doch teure Spätfolgen des Bergbaus treten erst Jahre nach der Flutung zutage. Auch der Spreewald und Berlin können davon betroffen sein.

Grundgesetz - Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.