Grüne Liga Kohlerundbrief

herausgegeben von der GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus

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Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 16. Nov. 2014
 
1. Bundesregierung im Klimaschutz-Dilemma
2. Tagebaue zu verschenken?
3. Selbst „Märkischer Bote“ fordert Plan B für die Lausitz
4. Scoping zu Tagebau Welzow II am 25. November
5. Artikel zur überfälligen Reform des deutschen Bergrechts
6. Vattenfall kürzt Ausgleichszahlungen an Weißwasser
7. Von Windkraft-Gewerbesteuer bleibt künftig mehr an den Anlagenstandorten
8. Eine unglaubliche Geschichte von Francis Nenik

Lausitzer-Kohle-Rundbreif vom 03. Nov. 2014

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
die Regierungsbildung in Brandenburg steht derzeit im Schatten der noch laufenden Entscheidungsprozesse der schwedischen Politik zur Zukunft ihres Staatsunternehmens Vattenfall:

1. Lausitzer Politiker aller Parteien fordern von Schweden Verzicht auf neue Kohletagebaue
2. Vattenfall kündigt Verkauf der Braunkohlensparte an, aber die Entscheidung ist noch nicht gefallen
3. Bündnis „Heimat und Zukunft“ feierte in Atterwasch
4. „Quo vadis Vattenfall – Was bleibt, wenn Vattenfall geht?“ (Podium am 4. November in Berlin)
5. Lobbyisten-Karussel: SPD-Gerber beerbt LINKE-Christoffers
6. Vattenfall reichte Rahmenbetriebsplan für Tagebau Nochten 2 ein
7. Workshop zu Bergrecht am 15. November
8. Kohlekritisches beim Cottbuser Filmfestival

Lausitzer-Kohle-Rundbrief vom 22.10.2014

1. Entscheidung der schwedischen Regierung ermöglicht schrittweisen Braunkohleausstieg in der Lausitz

2. Bauernpräsidenten bestärken Schweden in braunkohlekritischen Kurs

3. RBB-Sendung "Ozon" ausführlich über die Lausitzer Kohle

4. Zum Entwurf des brandenburger Koalitionsvertrages

5. Bundesrat befasst sich mit Bergschäden

Lausitzer-Kohle-Rundbrief vom 01.10.2014

1. Koalitionsverhandlungen in Brandenburg: Linke macht weiter wie bisher

2. Auch in Schweden wird verhandelt

3. Vom oberpeinlich kleinkarierten ....

Lausitzer-Kohle-Rundbrief vom 11.09.2014

1.Frontal 21 zur Braunkohle in der Lausitz

2. Alle Parteien in Schweden gegen Braunkohle

3. Vertreter der sorbischen Minderheit .....

Grundgesetz - Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.