Grüne Liga Kohlerundbrief

herausgegeben von der GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus

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 Lausitzer Kohlerundbrief

 vom 27. Juni 2014 

1. Umsiedlung von 14 Eigenheimen wegen Rutschungsgefahr auf Tagebaukippe
2. SPIEGEL ausführlich über Kohlelobbyist Freese
3. Welzow: Angeblicher Umsiedlungsvertrag existiert gar nicht
4. Neuer Proschimer Ortsvorsteher zeigt sich gegenüber Vattenfall gesprächsbereit
5. Koordinationsbüro für Menschenkette und Klimacamp in Kerkwitz eröffnet
6. Tagebaukritikerin Schulz-Höpfner (CDU) ist Kreistagsvorsitzende
7. Hofreiter kommt zu grüner Veranstaltung nach Cottbus (Mi, 2. Juli)
8. Linke diskutiert in Weißwasser zur Zukunft der Lausitz (Do, 17. Juli)
9. Welzower Bürgermeisterin muss ihren Anwalt selbst bezahlen

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Lausitzer-Kohle-Rundbrief
23. Mai 2014

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, hier aktuelles zur Lausitzer Kohle. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Aktivitäten und Nachrichten seit der letzten Ausgabe widerspiegelt können. Dann wäre der Rundbrief ein Vollzeit-Job und für viele Leser zu umfangreich.

1. Kommunalwahl -hingehen und mitdenken!

2. NRW beschließt Bundesratsantrag zum Bundesbergesetz

3. Spreewald besorgt über Wasser aus Cottbuser Tagebausee

4. Neuer Vattenfall-Chef steht fest

5. Filmdoku des SAEK aus dem Raum Tagebau Nochten

6. "Provinzielles Denken und Provinzpossen"

7. Stunde der Besinnung in Neu-Horno

8. Distanzierung von „Vattenfalle"-Satirekampagne

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Lausitzer-Kohle-Rundbrief
27. Mai 2014


Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, hier aktuelles aus dem Lausitzer Braunkohlerevier.


1 "Baggerverbot für rot-rot": Jetzt gegen Welzow II-Kabinettsbeschluss aktiv werden
2 Kohlekritiker in der Lausitz nach Kommunalwahl gestärkt
3 Proschim bewirbt sich bei Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft"
4 Brandenburgische LINKE in der Kritik
5 Neuer Vorsitzender der "Wirtschaftsinitiative Lausitz"
6 Filmgala „Visionen für die Lausitz" am 12. Juni in der brandenb. Landesausstellung

Grundgesetz - Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.