Grüne Liga Kohlerundbrief

herausgegeben von der GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus

*******************************************
Umweltgruppe Cottbus e.V.
c/o Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151 14420487
umweltgruppe@kein-tagebau.de
www.kein-tagebau.de


 

Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 03.03.2015

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
hier einige aktuelle Informationen zur Braunkohle in der Lausitz und anderswo:

1. Am 25. April zur Anti-Kohle-Kette ins Rheinland – Bus auch aus der Lausitz
2. 16. März, Berlin: Kohle-Talk mit Fotoausstellung
3. Nachtrag zum „Cottbuser Ostsee“: ausführliche Stellungnahme online
4. Sorbisches Theaterstück über Kohle-Umsiedlung
5. Landesregierung will keinen Nachhaltigkeitsbeirat mehr berufen
6. AUF DER KIPPE - Filmprojekt über den Braunkohle-Widerstand in der Lausitz

 Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 19.03.2015

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
zum Thema Lausitzer Kohle kann in zwei Wochen sehr viel passieren. Eine hoffentlich aussagekräftige Auswahl bietet der neue Rundbrief:

1. Vorschnitt des Tagebaues Welzow-Süd wegen Gerichtsverfahren gestoppt
2. Vattenfall belastende Wasserproben wurden sachgemäß entnommen
3. Bündnis Klare Spree am 25. März in Raddusch
4. Einladung nach Rohne am 12. April
5. Denkmalschutz in der Lausitz: Solaranlage verboten, Abrissbagger erwünscht?
6. Spätfolge des Bergbaus: Den Eisenschlamm im Altdöberner See entsorgen?
7. Die Braunkohle und das Berliner Wasser: Mitschnitt vom Kohletalk am 16. März
8. Rutschung an über 40 Jahre altem Tagebausee
9. Peruanischer Kleinbauer klagt wegen Klimafolgen gegen Braunkohlekonzern

 Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 27.03.2015

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
dieser Rundbrief bietet die ausführlichen Hintergründe zu vielem was derzeit in der Presse diskutiert wird:

1. Eckpunkte zum Klimaschutz liegen vor – Entscheidung steht auf der Kippe
2. Positive Stellungnahmen zur Einführung des „Klimabeitrags“
3. RBB entlarvt Minister Gerbers Zahlenspiele
4. Hintergrundpapier "Arbeitsplatzeffekte der Lausitzer Braunkohlewirtschaft"
5. Umfrage: Mehrheit der Deutschen gegen Ausweitung der Braunkohleförderung
6. Bedrohte Gemeinde stellt neuen Vorsitzenden in Braunkohle-Arbeitskreis Jänschwalde
7. Erste Gerichtsentscheidung zu Braunkohlenplan Nochten 2 in nächsten zwei Wochen

 Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 02.04.2015

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
wenn sich die Ereignisse überschlagen, muss eben ein Kohle-Rundbrief auch einen Tag vor den Oster-Feiertagen noch fertiggestellt werden. Damit Sie gut informiert in die wohlverdiente Osterpause gehen, haben wir folgende Nachrichten zusammengestellt:

1. Vier der fünf größten CO2-Emittenten Europas sind deutsche Braunkohlekraftwerke
2. Sigmar Gabriel schreibt an Betriebsräte der Energiewirtschaft
3. Die schwarz-rot-rote Koalition der Gestrigen
4. Brandenburg muss Landesentwicklungsplan neu aufstellen
5. Braunkohlenplan Welzow-Süd II erst jetzt auch in Sachsen genehmigt
6. Katholische Landjugend fordert Bundesregierung zur Einhaltung der Klimaziele auf
7. Linke Landesarbeitsgemeinschaft kritisiert Minister Gerber
8. „Climate change is no fun“
9. Ostersingen in Jänschwalde und Rohne

 Lausitzer Kohle-Rundbrief vom 09.04.2015

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
zur Zeit muss unser Kohle-Rundbrief wöchentlich erscheinen. Hier die Themen dieser Woche:

1. Juristischer Kampf gegen Nochten 2 geht weiter – am 12. April Sonntagsspaziergang gegen geplanten Braunkohletagebau
2. Nach Unterschrift auch „Paraphierung“ der Umsiedlungsverträge abgesagt
3. Online-Petition gegen Eisenverbringung im Altdöberner See
4. EFA-Jahreskongress in der Lausitz
5. Am 25. April noch freie Plätze im Bus zur Menschenkette im Rheinland
6. Filmtip: Am Anfang war das Wort, und das Wort stand auf einer Plastiktüte

Grundgesetz - Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.