Seit 2010 besteht die Bürgerinitiative “ vermutete Bergschäden “, in der sich bereits 38 betroffene Bürger des Tagebaues Welzow-Süd aus Neupetershain, Welzow und Proschim zusammen geschlossen haben. Die Dunkelziffer der von vermuteten Bergschäden betroffenen Bürgern ist aber sehr weit höher.
Diese Initiative begründet sich aus den Reaktionen des Bergbaukonzerns Vattenfall Europe gegenüber den betroffenen Bürgern.
Seit 10 Jahren ist der Tagebau Welzow-Süd bis auf 200 m Abstand an die Häuser der Gemeinde Neupetershain herangerückt und wird seit 2012 in Richtung der Stadt Welzow ebenso mit einem Abstand von 200 m und streckenweise bis auf 150 m Abstand zu den Häusern derzeit voran getrieben.
Unsere Orte - inzwischen direkt an der Grubenkante, befinden sich in einem Gebiet, dass durch jahrelange wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Tagebaues Welzow-Süd, sowie der nordwestlich, westlich und südlich gelegenen Tagebaue des heutigen Sanierungsgebietes und der dadurch erzeugten Grundwasserabsenkungstrichter vorgeprägt ist.
Dieser Raum ist von zwei gegenläufigen Entwicklungen geprägt
( Grundwasserabsenkung durch den Tagebau Welzow-Süd - Grundwasseraufgang im Umfeld der Tagebauseen südlich und nordwestlich des Tagebaues). Durch die räumlich und zeitlich komplexen Verflechtungen ist eine genaue Abgrenzung des Beeinflussungsraumes nicht gegeben.
Die Grundwasserbeeinflussung hat nach den uns vorliegenden Unterlagen des Bergamtes im Zuge des herannahenden Tagebaues Welzow von ca. 15 m Grundwasserabsenkung in 1997 über ca. 20 m Grundwasserabsenkung in 2003 auf ca. 25 m Grundwasserabsenkung 2008 im Bereich Neupetershain zugenommen.
Darüber hinaus bzw. in Folge der Zunahme dieser Grundwasserentnahme sind ausweislich des Verbindungsnivellements Welzow die bergbaulichen Bodenabsenkungen seit 2004 auf aktuelle mind. 1,5 cm / Jahr angestiegen.
Die geologischen Strukturen sind im gesamten Abbaufeld des Tagebaues Welzow-Süd durch endogen-tektonische Störungen und setzungsempfindliche Bodenschichten geprägt. Laut Hauptbetriebsplan Tagebau Welzow-Süd sind Bergschäden auf Grund der auf kürzester Entfernung wechselnden geologischen Bedingungen an den einzelnen Standorten nicht eindeutig voraussagbar.
Die bis ca. 2015 laufenden Sümpfungsmaßnahmen im Bereich Steinitz, Domsdorf, Geisendorf ( nordwestliches Teilfeld Welzow ) haben zur Folge, dass sich die Absenkungsreichweite nordwestlich des Tagebaues weiter ausdehnt. Erst mit Außerbetriebnahme der letzten Randriegel im Teilfeld Welzow bis 2020 setzt im Bereich Neupetershain - Geisendorf ein stetiger Grundwasseranstieg ein, welcher dann weitere Schäden an den Gebäuden zur Folge haben kann.
Die bisher aufgetretenen Schäden an den Gebäuden sind bei allen Betroffenen etwa zur gleichen Zeit, am stärksten aber seit ca. 2005 aufgetreten. An allen Häusern sind die gleichen Schadensbilder festzustellen. Die Risse werden zunehmend breiter, teilweise kann man einen Finger reinstecken, sogar das Licht aus dem Nachbarraum scheint durch den Wandriss, wie in Neupetershain, Wittmannstr. 6.
In den letzten 3-4 Jahren werden zunehmende Bodenabsenkungen im Gartenbereich, inzwischen von 25 cm, festgestellt und seit etwa 6 Jahren das Absterben verschiedener Baumkronen beobachtet.
Alle gemeldeten vermuteten Bergschäden der privaten Eigentumsbesitzer wurden bisher von Vattenfall generell mit einem ( fast ) Standardbrief abgelehnt.
Dabei wurden sogar Daten der Geschädigten vertauscht. Die von Vattenfall in den pauschalen Ablehnungsschreiben gemachten Aussagen sind nicht wahrheitsgemäß und stimmen nicht mit den uns vorliegenden Unterlagen des Landesamtes für Bergbau Geologie und Rohstoffe überein.
Geologische und hydrologische Unterlagen wurden uns als Beweislast von Vattenfall nicht vorgelegt, auch nicht das angeblich vorhandene Fotomaterial von 1993. Es wurden auf den einzelnen Grundstücken keine Meßpunkte angelegt und keine Bodenproben und Rammsondierungen vorgenommen, um die genauen örtlichen Bodenverhältnisse zu erkunden.
Der letzte Brief eines eingeschalteten Gutachters von 2009, in dem nachgewiesen wurde, dass es sich um einen Bergschaden handeln könnte , wurde von Vattenfall trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung bis heute nicht beantwortet. Die in dem Brief geforderten Beweisunterlagen wurden uns von Vattenfall ebenfalls nicht übergeben.
Angebliche konstruktive Gegebenheiten oder Baumängel, wie von Vattenfall -Mitarbeitern augenscheinlich gerne behauptet, können bei den beschädigten Gebäuden von vornherein ausgeschlossen werden, da die Wohnbauten zu unterschiedlichsten Zeiten nach den damals geltenden Regeln der Baukunst von wohlhabenden Fabrikanten und anderen wohlhabenden Bürgern in bester Qualität errichtet wurden.
Auf Grund des Unmutes der geschädigten Bürger unserer Ortschaften wurden am 29.06.2011 bei einem Gespächstermin in der Vattenfall-Zentrale in Cottbus von der Bürgerinitiative die Listen mit den uns bekannten, seit Jahren bei Vattenfall gemeldeten und registrierten Bergschäden mit einem entsprechenden Forderungskatalog übergeben. Die Antwort von Vattenfall: Wer nicht mit unserer Aussage, dass es sich um keinen Bergschaden infolge Grundwasserabsenkung handelt, einverstanden ist, kann sich ja einen Gutachter oder Sachverständigen nehmen.
Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Cottbus, ob sie bei der Beurteilung der Schadensgründe mit heran gezogen werden, wurde uns bestätigt, dass das Bergamt bei Bergschäden total außen vor ist und n u r Vattenfall allein diese Beurteilung trifft.
Das heißt, dass die Geschädigten allein dem Schadensverursacher ausgeliefert sind !
Es werden nicht nur die Bergschäden nicht anerkannt, sondern auch sämtliche anderen negativen Belastungen, wie Lärm ( nächtliche Dauerbeschallung ) und Staubbelastung werden ignoriert und mit Arroganz abgetan.
Aus vorgenannten Gründen fordern wir hiermit die Beweislastumkehr.
und bis zur Änderung des nicht mehr zeitgemäßen Bundesberggesetzes die Einrichtung einer Schlichtungsstelle.
Wir beziehen uns auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Grundrechte jeden einzelnen Bürgers und auf das Bürgerliche Gesetzbuch, § 906 Nachbarschaftsrecht, sowie weitere für a l l e Bürger geltende Gesetze.
Gez.: Sprecher der BivB
Petra Franz / Bergbaugeschädigte Neupetershain
Regina Reichmuth / Bergbaugeschädigte Welzow
Hannelore Wodtke / Bergbaugeschädigte Welzow