20190724 113553Zur Einrichtung der Schlichtungsstelle für Braunkohle-Bergbauschäden bei der IHK Cottbus sagt die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky:

"Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Schlichtungsstelle nun endlich ihre Arbeit aufnehmen kann. Dass die Einrichtung der Schlichtungsstelle mehr als fünf Jahre nach einem Beschluss des Landesparlamentes gedauert hat, ist keine Sternstunde verantwortungsvoller Regierungsarbeit. Das gesamte Verfahren zur Einrichtung der Schlichtungsstelle war aus unserer Sicht sehr fragwürdig. So wurde die Schlichtungsordnung nur mit dem Land und den Bergbaubetreibern abgestimmt. Eine Rückkopplung mit Betroffenen gab es hingegen nicht.Auch dass es keine Ausschreibung für die Betroffenenvertreter gab, belegt die Intransparenz des Verfahrens. Nur wer den Mitgliedern des Braunkohlenausschusses bekannt war, kam als Betroffenenvertreter in Frage. Zur heutigen Pressekonferenz wurden der Leiter der Schlichtungsstelle sowie Vertreter von Bergbau-Unternehmen geladen. Vertreter der Betroffenen wurden weder informiert, noch offiziell zur Vorstellung geladen.

Die Einrichtung einer Schiedsstelle für Betroffene von Bergschäden durch die Braunkohleförderung verzögert sich weiter, dennoch teilte das Wirtschaftsministerium im Braunkohleausschuss am 7. März erste Details mit. Noch in diesem Jahr soll die Schiedsstelle arbeitsfähig sein. Dazu sollen sowohl für die die Bergbauunternehmen als auch für die Betroffenen jeweils Beisitzer benannt werden. Die Unternehmen sollen dabei selbst aussuchen dürfen, wer sie vertritt. Für die Betroffenen soll dagegen der Brandenburger Braunkohlenausschuss entscheiden.

 „Das unwürdige Gezerre um die Einrichtung einer Schiedsstelle scheint zumindest bald ein Ende zu haben“, kommentiert Hannelore Wodtke vom Netzwerk Bergbaugeschädigter der Lausitzer Braunkohleregion. Die Welzowerin ist selber von Bergschaden betroffen und hat mit anderen Mitstreitern bereits im Jahr 2014 ein Netzwerk  gegründet. Ob die Schiedsstelle ein Erfolg wird, hängt maßgeblich davon ab, wer für die Betroffenenseite als Beisitzer ernannt wird, meint Wodtke. "Warum dürfen wir nicht selbst Beisitzer benennen? Wenn Industrielobbyisten, strammen Kohleverfechter der SPD oder Vorstandsmitglieder des Pro-Kohle-Vereins aus der CDU über die Beisitzer für die Betroffenenseite mit entscheiden, dann ist meine Hoffnung gering, dass für die Geschädigten etwas Substanzielles rauskommt“, gibt Wodtke zu bedenken. Im rheinischen Kohlerevier, wo es schon lange eine Schiedsstelle gibt, dürfen die Betroffenen selbst ihre Beisitzer aussuchen.

Der scheidende Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) kündigte vor der Sommerpause an, eine Schiedsstelle für die Betroffene von Schäden durch den Braunkohlebergbau schaffen zu wollen. "Seit der Ankündigung herrscht Stillschwiegen bei der Landesregierung. Der designierte Wirtschaftsminister Jörn Steinbach muss unverzüglich aktiv werden. Die Einrichtung darf nicht weiter verschleppt werden", fordert die Welzower Stadtverordnete Hannelore Wodtke - die sich zusammen mit weiteren Betroffenen im "Netzwerk Bergbaugeschädigter der Lausitzer Braunkohleregion" organisiert hat.

Weg in der Gemeinde Schenkendöbern (Spree-Neiße)Der Wirtschaftsausschuss des Brandenburger Landtages hat für den 20. September nochmal das Thema Schiedsstelle für Braunkohle-Bergschäden auf die Tagesordnung gesetzt. Das Netzwerk "Bergbaugeschädigter der Lausitzer Braunkohleregion" hofft, dass endlich Bewegung in die Sache kommt. "Wenn die Regierungsfraktionen der kohlefreundlichen SPD und der LINKEN ihren Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) um einen Bericht zur Einsetzung einer Schiedsstelle bitten, erwarten wir schon etwas Substanzielles", sagt Hannelore Wodtke vom Netzwerk: "Vier Tage vor der Bundestagswahl würde man das Thema scheuen, wie der Teufel das Weihwasser".

griessen 7467Das Landgericht Cottbus urteilte am Mittwoch, dass die Förderung von Braunkohle Schuld am Absterben von etwa 20 Bäumen war. Geklagt hatte eine Familie am Rande des aktiven Tagebaus Jänschwalde. Der Bergbaubetreiber hatte als Ausgleich 47 Euro pro Baum angeboten. Wieviel Schadensersatz wirklich den Tagebaurandbewohnern zusteht, muss jetzt erst noch ermittelt werden. Auch ist noch unklar, ob der tschechische Bergbaubetreiber LEAG das Urteil akzeptiert. Juristen, der im Eigentum tschechischer Oligarchen stehenden Kohleholding, wollen die Urteilsbegründung erstmal "prüfen". Sollte der Bergbaubetreiber Berufung einlegen, muss die Familie die Kosten für das Verfahren vorstrecken.

Grundgesetz - Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.