Das Netzwerk Bergbaugeschädigter e. V. der Lausitzer Braunkohleregion kritisierte die Verschleppungstaktik bei der Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergbaubetroffene. "Trotz vollmundigen Versprechen werden die Betroffenen immer noch im Regen stehen gelassen", kritisierte Netzwerk-Vorstandsmitglied Hannelore Wodtke (Welzow) auf der Konferenz des BUND-Sachsen "Unsere Lausitz - unsere Kohle" am Sonnabend in Weißwasser/Oberlausitz (Landkreis Görlitz). Brandenburgs Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) wollte ursprünglich bis zum Beginn des Sommers eine Schiedsstelle auf dem Weg bringen.

"Wir verlangen eine Erklärung des Ministers auf der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses im September", sagte Wodtke. Es könne nicht sein, dass die Landesregierung seit nun fast 2 ½ Jahren untätig geblieben ist. Bereits im Jahr 2013 beschloss das Brandenburger Landesparlament die Einrichtung einer Schiedsstelle. "Seitdem hören die Betroffenen nur tröstende Worte der Verzögerung", so Wodtke. Dabei gebe es erheblichen Bedarf: Bei Vattenfall gingen seit dem Jahr 2000 rund 4000 Schadensanträge ein, von denen nur etwa die Hälfte anerkannt wurde. Ähnlich sieht es beim Bergbausanierer LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH) aus, der für die alten DDR-Tagebaue zuständig ist. Dort wurden von 4300 Anträgen etwa 1700 abgelehnt. Ein Viertel aller vermuteten Bergschäden betraf Ost-Sachsen, drei Viertel den Süden Brandenburgs.

Auf Druck der Grünen im Brandenburger Landtag wurden in den letzten Haushaltsverhandlungen Gelder für die Schiedsstelle bereitgestellt, der schwedische Energiekonzern Vattenfall gab bereits grünes Licht, nur der staatliche Bergbausanierer LMBV sperre sich noch, erklärte die Vertreterin des Netzwerkes Bergbaugeschädigter. "Wir können uns auch als Anfang eine abgespeckte Schiedsstelle vorstellen, bei der vorerst nur strittige Fälle im Einzugsbereich von Vattenfall-Tagebauen verhandelt werden. Das Wichtige ist, dass es endlich mal losgeht", sagte Wodtke. Das Netzwerk fordert die Schiedsstelle unbedingt noch vor dem geplanten Verkauf der Braunkohlesparte von Vattenfall einzurichten. "Man sollte die Zusage von Vattenfall nutzen. Ob ein Nachfolger die Zustimmung zur Schiedsstelle ebenfalls einhalten wird, stehe in den Sternen", erklärte die Welzowerin.

Noch düsterer sehe es allerdings für Sachsen aus. Die CDU dominierte Landesregierung in Dresden weigert sich bis heute anzuerkennen, dass die Braunkohleförderung Schäden an Grundstücken und Häusern hinterlässt. Das Netzwerk wolle sich nun an das sächsische Landesparlament wenden. Es kann nicht sein, dass in der Lausitz mit zweierlei Maß gemessen werde. "Unsere Region muss durch die Braunkohle genug Opfer bringen. Es ist an der Zeit, der eklatanten Ungerechtigkeit Einhalt zu gebieten", so Wodtke.

Hintergrund

Nach aktuellem Bundesbergrecht stehen Betroffene in Braunkohletagebau-Gebieten vor der schwierigen Aufgabe, selbst nachweisen zu müssen, ob es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden durch den Braunkohletagebau handelt. Bisher entscheiden die Unternehmen Vattenfall und LMBV selbst darüber, ob sie gemeldete Schäden als Bergschäden ersetzen. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Konzernen scheuen viele Betroffene schon aufgrund des Kostenrisikos. Entscheiden sich Bergbaubetroffene dennoch zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern. Eine unabhängige kostenfreie Schiedsstelle könnte hierbei Abhilfe schaffen.Mehr Informationen zur Konferenz des BUND-Sachsen
www.bund-sachsen.de/braunkohlekonferenz

 

Grundgesetz - Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.