Das Landgericht Cottbus urteilte am Mittwoch, dass die Förderung von Braunkohle Schuld am Absterben von etwa 20 Bäumen war. Geklagt hatte eine Familie am Rande des aktiven Tagebaus Jänschwalde. Der Bergbaubetreiber hatte als Ausgleich 47 Euro pro Baum angeboten. Wieviel Schadensersatz wirklich den Tagebaurandbewohnern zusteht, muss jetzt erst noch ermittelt werden. Auch ist noch unklar, ob der tschechische Bergbaubetreiber LEAG das Urteil akzeptiert. Juristen, der im Eigentum tschechischer Oligarchen stehenden Kohleholding, wollen die Urteilsbegründung erstmal "prüfen". Sollte der Bergbaubetreiber Berufung einlegen, muss die Familie die Kosten für das Verfahren vorstrecken.
"Die Strategie ist bekannt. Die Betroffenen von Bergschäden sollen vom Klageweg abgehalten werden. Es gibt im Falle der Bergschäden einfach keine Waffengleichheit. Den Betroffenen steht ein Heer von Konzern-Anwälten gegenüber", sagt Hannelore Wodtke vom Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. der Lausitzer Braunkohleregion: "Aus Angst vor möglichen Kosten wagen nur wenige sich einem Gerichtsprozess auszusetzen, in dem sie die Beweislast selber zu tragen haben und der Bergbaubetreiber alle Daten dazu besitzt. In der Regel greift auch keine Rechtsschutzversicherung, so dass man sein Recht nur erstreiten kann, wenn man viel Geld besitzt. Das ist eine Schande für die rot-rote Landesregierung, uns derart allein zu lassen", kritisiert Wodtke.
Die Einrichtung einer außergerichtlichen paritätisch besetzten Schiedsstelle könnte zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, doch die Landesregierung wie auch der Bergbaubetreiber LEAG weigern sich beharrlich, für den aktiven Tagebau eine Anlaufstelle einzurichten. Beide begründen die Ablehnung damit, dass die Bundesregierung keine Schiedsstelle unterstütze.
Das Netzwerk Bergbaugeschädigter in der Lausitz fordert Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf, eine Schlichtungsstelle anfangs auch ohne den für die DDR-Tagebaue zuständigen Bergbausanierer LMBV einzurichten. Nach erfolgreichen Gesprächen könne die LMBV später beitreten. "Mit den bereits beschlossenen 120.000 Euro im Landeshaushalt wäre eine Schiedsstelle durchaus zu betreiben. Warum unbedingt der Bund Finanzmittel dazu beitragen muss, konnte uns Gerber bislang nicht erklären", sagte Wodtke.