Der Wirtschaftsausschuss des Brandenburger Landtages hat für den 20. September nochmal das Thema Schiedsstelle für Braunkohle-Bergschäden auf die Tagesordnung gesetzt. Das Netzwerk "Bergbaugeschädigter der Lausitzer Braunkohleregion" hofft, dass endlich Bewegung in die Sache kommt. "Wenn die Regierungsfraktionen der kohlefreundlichen SPD und der LINKEN ihren Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) um einen Bericht zur Einsetzung einer Schiedsstelle bitten, erwarten wir schon etwas Substanzielles", sagt Hannelore Wodtke vom Netzwerk: "Vier Tage vor der Bundestagswahl würde man das Thema scheuen, wie der Teufel das Weihwasser".
In den letzten Jahren habe sich die rot-rote Landesregierung nicht "mit Ruhm bekleckert", meint Wodtke. Die Landesregierung wurde bereits im Jahr 2013 vom Landesparlament aufgefordert eine Schiedsstelle einzurichten und es wurden sogar schon Haushaltmittel bereitgestellt. Dennoch weigerte sich die Landesregierung beharrlich eine außergerichtliche und paritätisch besetzte Schiedsstelle umzusetzen. Die Landesregierung begründet die Ablehnung mit der Weigerung der Bundesregierung, als Eigentümerin des Bergbausanierers LMBV, die Schiedsstelle zu unterstützen. Noch im Februar diesen Jahres erklärte Minister Gerber, dass man erst mit einer neuen Bundesregierung über eine Schiedsstelle reden könne.
Das Netzwerk Bergbaugeschädigter in der Lausitz fordert Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf, eine Schlichtungsstelle zunächst nur für den aktiven Tagebau einzurichten, solange der für die DDR-Tagebaue zuständige bundeseigegene Bergbausanierer LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH) seine Ablehnung überdenkt. Hierdurch wird die Landesregierung auch ein deutliches Signal an die zukünftige Bundesregierung senden.
Tagesordnung 34. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
https://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/34._(oeffentliche)_sitzung_des_ausschusses_fuer_wirtschaft_und_energie/761097?_referer=395195
Hintergrund
Nach aktuellem Bundesbergrecht stehen Betroffene in Braunkohletagebaugebieten oft vor der schwierigen Aufgabe, selbst nachweisen zu müssen, ob es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden durch den Braunkohletagebau handelt. Bisher entscheiden die Unternehmen LEAG und LMBV selbst darüber, ob sie gemeldete Schäden als Bergschäden anerkennen und wie diese ggf. ersetzt werden. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Konzernen scheuen viele Betroffene schon aufgrund des Kostenrisikos. Entscheiden sich Bergbaubetroffene dennoch zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern. Eine unabhängige kostenfreie Schiedsstelle könnte hierbei Abhilfe schaffen.