In der konstituierenden Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses am Mittwoch in Cottbus wird auch über die von Lausitzer Tagebauen verursachten Bergschäden debattiert. Die bereits von der Landesregierung zugesagte Einrichtung einer Schlichtungsstelle verzögert sich derzeit ohne erkennbare Ursache. Mehrere Mitglieder des Ausschusses haben deshalb einen eigenen Tagesordnungspunkt zur Schlichtungsstelle beantragt.

Bild eines Bergbauschaden an einer Scheune in GriessenDer neue SPD-Wirtschaftsminister Albrecht Gerber machte unmissverständlich klar, dass die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergbaubetroffene keine Priorität für die neue rot-rote Landesregierung habe. In einer Antwort auf eine mündliche Anfrage der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky, die dem Netzwerk vorliegt, stellt Gerber klar: „Meine erste Priorität ist die Sicherung der Zukunft der Braunkohle in der Lausitz“.  Die Betroffenen von Bergbauschäden lässt der Minister derweil im Regen stehen: Er wolle sich „demnächst“ zur Schiedsstelle äußern, heißt es lapidar in dem Schreiben. Das "Netzwerk Bergbaugeschädigter e. V. der Lausitzer Braunkohleregion" übt scharfe Kritik und bezeichnet das Verhalten des Ministers als „Verschleppungstaktik“.  Der Lausitzer Interessensverband vermutet, dass die Schäden durch den Braunkohleabbau nicht zur Sprache kommen sollen, um potentielle Käufer der Braunkohlesparte von Vattenfall nicht zu verschrecken. Bei Vattenfall gingen seit dem Jahr 2000 rund 4000 Schadensanträge ein, von denen nur etwa die Hälfte anerkannt wurde. Ähnlich sieht es beim Bergbausanierer LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH )aus, der für die alten DDR-Tagebaue zuständig ist. Dort wurden von 4300 Anträgen etwa 1700 abgelehnt.

Der Bundesrat befasste sich in seiner Sitzung am Freitag, dem 10. Oktober mit der Änderung der Beweislastumkehr im Bundesbergrecht. Nach Informationen der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten für die Lausitz Heide Schinowsky war beantragt worden, dass von Bergschäden Betroffene nicht mehr den Nachweis erbringen müssen, dass die Schäden auf die Braunkohle- und Erdgasförderung zurückgehen. Stattdessen sollen die Bergbautreibenden Konzerne und Firmen in der Pflicht stehen, diesen Zusammenhang zu widerlegen. Die Länderkammer verwies den Antrag der rot-grünen Landesregierung Nordrhein-Westfalens in die Ausschüsse zur weiteren Debatte. Wann eine endgültige Entscheidung dazu fällt, könne derzeit noch nicht gesagt werden.

Potsdam (dpa/bb) - Die Errichtung einer Schlichtungsstelle für Schäden infolge des Braunkohletagebaus verzögert sich. «An der Einrichtung der Schlichtungsstelle wird gearbeitet», erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag. Nach der Sommerpause werde er darüber informieren, wann die Stelle ihre Tätigkeit aufnehmen kann.

Tagebau-Lärm: Vattenfall bricht Versprechen zur Einhaltung der Nachtruhe – Welzower fordern Konsequenzen

Welzower kritisieren anhaltenden Lärm durch den Tagebau in den Nacht. „Insbesondere seit Sonntag nimmt die Lärmbelastung in unerträglicher Weise zu“, kritisiert die Stadtverordnete Wodtke. Die Vorsitzende des Umweltausschuss in der Stadt Welzow Hannelore Wodtke wendet sich jetzt  an Vattenfall und das Landesbergamt und fordert eine Stellungnahme. „Für mich ist es unverständlich, dass derzeit in der Nacht Kohle abgebaut werden muss, da der Block B des Kraftwerkes Schwarze Pumpe noch bis zum 26. August für eine Revision und Instandhaltungsmaßnahmen vom Netz gegangen ist“, so Wodtke. Die Braunkohle aus dem Tagebau wird laut Vattenfall hauptsächlich im Kohlekraftwerk „Schwarze Pumpe“ bei Spremberg verbrannt.

Grundgesetz - Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.