Nach Intervention des Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/ Die Grünen im Brandenburger Landtag Axel Vogel kündigte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses in Potsdam die Schaffung einer Schiedsstelle für Betroffene im Braunkohlebergbau für das Land Brandenburg an. Details zum Zeitrahmen und Umfang blieb der Minister jedoch schuldig, wolle diese aber in zwei Wochen nachreichen. Eine Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr im Bundesbergrecht werde es indes erst geben, wenn sich die neue Bundesregierung gebildet hat, sagte Christoffers im Ausschuss.
Der Tagebaubetreiber Vattenfall lud am Donnerstagabend zu einer Bürgerversammlung in das alte Bahngebäude der Stadt Welzow, jetzt Besucherzentrum "excursio" ein um über Lärm- und Staubbelastung zu informieren. „Die so genannten Informationen waren eine Farce hoch zehn“, resümierte Hannelore Wodtke von der Bürgerinitiative „Vermutete Bergschäden“ den Abend. So stellten die Vertreter Vattenfalls Ullrich Höhna und Henrik Ansorge, sowie einige mitgebrachte Gutachter nur hochgerechnete Mittelwerte für Lärm und Staub vor, jedoch ohne die Spitzenwerte zu benennen.
Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) im Welzower Rathaus sprach sich am Mittwochabend das zuständige Landesbergamt gegen Messungen der Lärmbelastung aus dem benachbarten Braunkohle-Tagebau aus. Hannelore Wodtke von der Bürgerinitiative „Vermutete Bergschäden“ forderte daraufhin ein immer wieder in Rede stehendes Nachtarbeitsverbot am Tagebau Welzow von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Offensichtlich kann oder will das Landesbergamt nicht seiner rechtlich festgeschriebenen Kontrollpflicht nachkommen. Dann müsse der Konzern seine Produktion über Nacht eben einstellen, so Wodtke am Rande der Sitzung. Die Ausflüchte des Bergamtes bezeichnete die Welzowerin als „hanebüchen“.
Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Drebkau am Anfang der Woche sprach sich der Lausitzer Bundestagskandidat der SPD und das Mitglied im Aufsichtsrat der Braunkohlesparte von Vattenfall Ulrich Freese gegen eine Änderung des Bundesbergrechts aus. Gegenüber der Bürgerinitiative „Vermutete Bergschäden“ aus Welzow und Neupetershain (Landkreis Spree-Neiße) erklärte der SPD-Politiker, eine Änderung des Bundesberggesetzes sehe er als nicht nötig an.
Nach einem Schreiben vom Bundeswirtschaftsministerium lehnt die derzeit noch amtierende CDU/ FDP geführte Bundesregierung eine Beweislastumkehr im Bergrecht zugunsten von Braunkohle-Bergbaubetroffenen „als unangemessen“ ab. Das ergab eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer vom 26. Juli 2013, das der Bürgerinitiative „Vermutete Bergschäden“ aus der Lausitz vorliegt.
Als „Frechheit sondergleichen“ bezeichnete Hannelore Wodtke, Sprecherin der Initiative aus Welzow die Antwort des Ministerium von Philip Rösler (FDP). Ohne Angaben von Gründen werden tausende Menschen in Deutschland mit einem Federstrich abgebügelt. Rösler habe sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, das „Warum“ zu erläutern. „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller vom Braunkohle-Bergbau Betroffenen“. Im Gegensatz zum Steinkohlebergbau müssen Betroffene auf eigene Kosten Schäden nachweisen.
Grundgesetz - Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.