Welzow, 3. Juni 2013: Mit einem offenen Brief wenden sich Betroffene von Bergschäden durch den Braunkohletagebau aus der Region Welzow an den Potsdamer Landtag. Hintergrund sind zwei Anträge am Mittwoch im Landesparlament. So beantragt zum einem die CDU-Fraktion die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Beweislastumkehr im Bundesbergrecht.

"Die gemeldeten vermuteten Bergschäden der privaten Eigentumsbesitzer wurden bisher von Vattenfall mit einem Standardbrief abgelehnt", berichtet Petra Franz aus Neupetershain. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Cottbus, ob sie bei der Beurteilung der Schadensgründe mit heran gezogen werden, wurde uns bestätigt, dass das Bergamt bei Bergschäden total außen vor ist  und  nur Vattenfall allein diese Beurteilung trifft, so Franz weiter.

Grundgesetz - Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.